03.01.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Durchführen von Personalmaßnahmen (Personalsachbearbeiter/-in)
- Laufende Nr
- 93
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.01
- SYS_3
- 03.01.01
- SYS_4
- 03.01.01.10
- ORGEINHEIT
- Personaldienste
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Personalbetreuung
- ERAAA
- Durchführen von Personalmaßnahmen (Personalsachbearbeiter/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- E 7
- BW
- 9
- Mitte
- E 6
- NRW
- EG 10
- NS
- 7
- NV
- EG 6
- SAC
- E 6
- SAH
- E 6
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Vorbereiten und Umsetzen von Personalmaßnahmen
Für einen zugewiesenen Mitarbeiter-/Betreuungskreis Einstellungen, Personalmaßnahmen, Versetzungen, Austritte, Entgeltveränderungen, Einstufungen, Umgruppierungen usw. unter Berücksichtigung tariflicher, betrieblicher und gesetzlicher Bestimmungen vorbereiten, abstimmen und umsetzen. Vorauswahl über Bewerber nach Unterlagen treffen. Einstellvergütungen vorschlagen. Einstufungen, Umgruppierungen für eindeutige Fälle vornehmen. Bei Austritten Gespräche führen. Auskünfte über interne und externe Regelungen erteilen. Mitarbeiter bei Versetzungswünschen beraten.
Vorbereiten und Auswerten von Aktionen
Zur Vorbereitung von regelmäßigen Personalaktionen (z.B. Entgeltveränderungen, Leistungsbeurteilungen) Unterlagen überprüfen und ggf. korrigieren, Aktion überwachen. Ergebnisse statistisch auswerten und kommentieren.
Bearbeiten von Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge ausfüllen, versenden, Rücklauf überwachen. Kosten in Zusammenhang mit Einstellungen ermitteln, Erstattungen festlegen. Bei Zimmer- und Wohnungsbeschaffung unterstützen. Arbeitspapiere anfordern. Personaldatenerfassung unterstützen. Zeugnisse formulieren und abstimmen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Anwendung von Instrumenten der Personalbeschaffung und des Personaleinsatzes abgeschlossene mindestens dreijährige kaufmännische Ausbildung, z.B. Industriekaufmann/-frau. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für das Vorbereiten und Umsetzen von Personalmaßnahmen bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Das Vorbereiten und das Umsetzen von Personalmaßnahmen unterliegen einer festgelegten Vorgehensweise und beinhalten somit nur einen gewissen Spielraum. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Die Bearbeitung von Personalmaßnahmen und Personalaktionen erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Summe Punkte | 89 |